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Institutionen, die sich an die Stiftung wenden, bzw. von ihnen verfolgte Bestrebungen und Projekte, sollten sich durch eine solide Zukunftsperspektive und durch einen zeitgemässen Wissens- und Methodenstandard auszeichnen. Bedarfsnachweis, Leitungskompetenz und Finanzkonzept sind wesentliche Voraussetzungen.
Gesuche mit Bezug auf die Region Basel/Nordwestschweiz geniessen Vorzug. Spenden an im Ausland tätige Institutionen/Organisationen können berücksichtigt werden, insofern ihre Leitung in der Nordwestschweiz verankert ist. Grundsätzlich erfolgt die Vergabe von Beträgen einmalig. Wiederholte Unterstützungen derselben Institution sind möglich, aber jeweils neu einzureichen.
Defizitgarantien werden nicht geleistet.