Wir unterstützen zukunftsgerichtete Projekte mit Bezug zur Nordwestschweiz.

Die Vergabungen der Thomi-Hopf-Stiftung erfolgen nach dem Stiftungszweck und berücksichtigen die vom Stiftungsrat festgelegten Richtlinien.

Unser Fokus

Neben der finanziellen Unterstützung von Institutionen und Organisationen gemeinnütziger und wohltätiger Art bilden das Projekt Winzerpark in Allschwil sowie der TOHO Förderwettbewerb weitere Schwerpunkte.

Übergeordnete Kriterien

Die Projekte, mit welchen sich Institutionen an die sich Stiftung wenden, sollten sich durch eine solide Zukunfts­perspektive und einen zeitgemässen Wissens- und Methoden­standard auszeichnen. Bedarfsnachweis, Leitungskompetenz und Finanz­konzept sind ebenfalls wesentliche Voraussetzungen.

Gesuche mit Bezug zur Region Basel und der Nordwestschweiz geniessen Vorzug. Spenden an im Ausland tätige Organisationen können nur berücksichtigt werden, wenn ihre Leitung in der Nordwest­schweiz verankert ist.

Alle Gesuche müssen mit unserem online Gesuchsformular eingereicht werden.

Beurteilung von Gesuchen

Der Stiftungsrat entscheidet an seinen ordentlichen Sitzungen über die Gesuche. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht. Der Entscheid des Stiftungsrates wird den Gesuchstellenden schriftlich mitgeteilt.

Der Stiftungsrat kann Einsicht in die Durchführung des Projektes verlangen, sofern ihm dies für die Kontrolle der zweckgerichteten Mittelverwendung als angemessen erscheint.

Grundsätzlich erfolgt die Vergabe von Beträgen einmalig. Wiederholte Unter­stützungen derselben Institution sind möglich, aber jeweils neu ein­zu­reichen. Defizitgarantien werden nicht geleistet.

Was wir nicht fördern

Bei der Vergabe nicht berücksichtig werden:

  • Projekte ausserhalb der Nordwestschweiz
  • Beiträge an individuelle Personen
  • Beiträge an religiöse und glaubensgebundene Organisationen

Gesuchsbehandlung

Sitzungen des Stiftungsrats der Thomi-Hopf-Stiftung finden regelmässig statt. Vollständig eingereichte Gesuche werden laufend in den Ressorts bearbeitet und in den Stiftungsratssitzungen behandelt.

Die Gesuchsteller werden schriftlich über den Entscheid des Stiftungsrats informiert. In der Regel dauert der Prozess zwei Monate.