Wir unterstützen zukunftsgerichtete Projekte mit Bezug zur Nordwestschweiz.
Die Vergabungen der Thomi-Hopf-Stiftung erfolgen nach dem Stiftungszweck und berücksichtigen die vom Stiftungsrat festgelegten Richtlinien.
Unser Fokus
Neben der finanziellen Unterstützung von Institutionen und Organisationen gemeinnütziger und wohltätiger Art bilden das Projekt Winzerpark in Allschwil sowie der TOHO Förderwettbewerb weitere Schwerpunkte.
Übergeordnete Kriterien
Die Projekte, mit welchen sich Institutionen an die sich Stiftung wenden, sollten sich durch eine solide Zukunftsperspektive und einen zeitgemässen Wissens- und Methodenstandard auszeichnen. Bedarfsnachweis, Leitungskompetenz und Finanzkonzept sind ebenfalls wesentliche Voraussetzungen.
Gesuche mit Bezug zur Region Basel und der Nordwestschweiz geniessen Vorzug. Spenden an im Ausland tätige Organisationen können nur berücksichtigt werden, wenn ihre Leitung in der Nordwestschweiz verankert ist.
Alle Gesuche müssen mit unserem online Gesuchsformular eingereicht werden.
Beurteilung von Gesuchen
Der Stiftungsrat entscheidet an seinen ordentlichen Sitzungen über die Gesuche. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht. Der Entscheid des Stiftungsrates wird den Gesuchstellenden schriftlich mitgeteilt.
Der Stiftungsrat kann Einsicht in die Durchführung des Projektes verlangen, sofern ihm dies für die Kontrolle der zweckgerichteten Mittelverwendung als angemessen erscheint.
Grundsätzlich erfolgt die Vergabe von Beträgen einmalig. Wiederholte Unterstützungen derselben Institution sind möglich, aber jeweils neu einzureichen. Defizitgarantien werden nicht geleistet.
Was wir nicht fördern
Bei der Vergabe nicht berücksichtig werden:
- Projekte ausserhalb der Nordwestschweiz
- Beiträge an individuelle Personen
- Beiträge an religiöse und glaubensgebundene Organisationen
Gesuchsbehandlung
Sitzungen des Stiftungsrats der Thomi-Hopf-Stiftung finden regelmässig statt. Vollständig eingereichte Gesuche werden laufend in den Ressorts bearbeitet und in den Stiftungsratssitzungen behandelt.
Die Gesuchsteller werden schriftlich über den Entscheid des Stiftungsrats informiert. In der Regel dauert der Prozess zwei Monate.